Frühzugang

E-Rechnungspflicht.

Was ab wann gilt, welches Format zählt, wer ausgenommen ist und wie Sie richtig aufbewahren – verständlich erklärt, mit Quellen.

Stand: 29.10.2026 · geprüft am Gesetzestext und an den BMF-Schreiben

  1. seit 2025

    Empfangen

    Alle Unternehmen im Inland müssen E-Rechnungen empfangen können.

  2. ab 2027

    Versenden

    Pflicht, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 € lag.

  3. ab 2028

    Alle versenden

    Dann gilt die Pflicht für alle Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland.

Was gilt für meinen Betrieb?

Die häufigsten Fälle auf einen Blick. Die Details stehen in den Artikeln darunter.

Ihr FallWas gilt
Sie bekommen Rechnungen von anderen UnternehmenSeit 1.1.2025 müssen Sie E-Rechnungen annehmen können. Das gilt auch für Kleinunternehmer.
Rechnungen an Unternehmen, Gesamtumsatz 2026 über 800.000 €Ab 1.1.2027 nur noch als E-Rechnung.
Rechnungen an Unternehmen, Gesamtumsatz 2026 bis 800.000 €Papier oder PDF (mit Zustimmung des Kunden) noch für Leistungen bis 31.12.2027, danach E-Rechnung.
Rechnungen an PrivatkundenKeine E-Rechnungspflicht.
Rechnungen bis 250 € bruttoDürfen dauerhaft auch auf Papier oder als PDF gehen.
Sie sind Kleinunternehmer (§ 19 UStG)Sie dürfen weiter Papier oder PDF schicken – müssen E-Rechnungen aber empfangen können.

Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

E-Rechnungen ohne Kopfzerbrechen.

Rechbel schreibt XRechnung und ZUGFeRD, prüft vor dem Festschreiben und legt alles unveränderbar ab – auf Ihrem eigenen Server.