E-Rechnungspflicht.
Was ab wann gilt, welches Format zählt, wer ausgenommen ist und wie Sie richtig aufbewahren – verständlich erklärt, mit Quellen.
Stand: 29.10.2026 · geprüft am Gesetzestext und an den BMF-Schreiben
- seit 2025
Empfangen
Alle Unternehmen im Inland müssen E-Rechnungen empfangen können.
- ab 2027
Versenden
Pflicht, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 € lag.
- ab 2028
Alle versenden
Dann gilt die Pflicht für alle Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland.
Was gilt für meinen Betrieb?
Die häufigsten Fälle auf einen Blick. Die Details stehen in den Artikeln darunter.
| Ihr Fall | Was gilt |
|---|---|
| Sie bekommen Rechnungen von anderen Unternehmen | Seit 1.1.2025 müssen Sie E-Rechnungen annehmen können. Das gilt auch für Kleinunternehmer. |
| Rechnungen an Unternehmen, Gesamtumsatz 2026 über 800.000 € | Ab 1.1.2027 nur noch als E-Rechnung. |
| Rechnungen an Unternehmen, Gesamtumsatz 2026 bis 800.000 € | Papier oder PDF (mit Zustimmung des Kunden) noch für Leistungen bis 31.12.2027, danach E-Rechnung. |
| Rechnungen an Privatkunden | Keine E-Rechnungspflicht. |
| Rechnungen bis 250 € brutto | Dürfen dauerhaft auch auf Papier oder als PDF gehen. |
| Sie sind Kleinunternehmer (§ 19 UStG) | Sie dürfen weiter Papier oder PDF schicken – müssen E-Rechnungen aber empfangen können. |
Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall fragen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
Alle Artikel.
01Ab wann gilt die Pflicht?Die Fristen 2025, 2027 und 2028 – und was „Vorjahresumsatz“ genau heißt.
02XRechnung oder ZUGFeRD?Welche Formate zählen, warum ein PDF keine E-Rechnung ist und was hinein muss.
03AusnahmenKleinbeträge bis 250 €, Fahrausweise, Kleinunternehmer, Privatkunden.
04Richtig aufbewahrenAcht Jahre, im Original, unveränderbar – und die Verfahrensdokumentation.
05Neu: BMF-Schreiben vom 15.10.2026Leistungsbeschreibung, Bau, Bruttopreise, Anzahlungen – was sich ändert.
+Häufige Fragen zu RechbelServer, GoBD, Azubis, Steuerberater, Wechsel.
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